Renovierung bei Auszug: So hinterlassen Sie Ihre Wohnung stressfrei und bereit für die nächste Übergabe

Warum die Renovierung beim Auszug so häufig Streitpunkt ist

Beim Auszug prallen oft zwei Perspektiven aufeinander: Mieter:innen möchten die Wohnung schnell und ohne unnötige Zusatzkosten übergeben, Vermieter:innen wünschen sich einen Zustand, der eine rasche Weitervermietung ermöglicht. Genau hier wird die Renovierung bei Auszug zum Reibungspunkt – insbesondere, wenn der Mietvertrag Klauseln zu „Schönheitsreparaturen“ enthält oder sich über die Jahre eine deutliche Abnutzung angesammelt hat.

Typische Konflikte drehen sich um Fragen wie:

  • „Muss ich wirklich streichen?“
  • „Welche Farben sind erlaubt?“
  • „Was gilt als normale Abnutzung und was als Schaden?“
  • „Darf der Vermieter eine komplette Renovierung verlangen?“

Wer die Regeln kennt, sauber dokumentiert und strukturiert vorgeht, spart nicht nur Nerven, sondern oft auch Geld – etwa indem man unzulässige Forderungen erkennt oder Arbeiten gezielt selbst erledigt.

Rechtlicher Rahmen: Was in Deutschland und Österreich (meist) gilt

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Mietrecht ist komplex, und die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln hängt stark von Formulierungen und Einzelfall ab. Dennoch helfen die folgenden Grundsätze, die Erwartungen an eine Renovierung beim Auszug besser einzuordnen – sowohl in Deutschland als auch in Österreich.

Deutschland: Schönheitsreparaturen, starre Fristen und unwirksame Klauseln

In Deutschland sind Schönheitsreparaturen (z. B. Wände/Decken streichen, Heizkörper lackieren, Türen/ Fensterrahmen innen streichen) nicht automatisch Sache der Mieter:innen. Grundsätzlich ist der/die Vermieter:in zuständig – außer, die Pflicht wurde wirksam im Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen.

Als grobe Orientierung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gilt: Viele Klauseln sind unwirksam, wenn sie z. B.:

  • starre Fristen vorgeben („alle 3 Jahre muss gestrichen werden“ unabhängig vom Zustand),
  • eine Endrenovierung pauschal verlangen („bei Auszug ist zu renovieren“),
  • die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde und keine angemessene Kompensation erfolgte.

Auch bei wirksamer Übertragung gilt: Maßgeblich ist oft der tatsächliche Zustand (Abnutzung) und nicht nur ein Zeitablauf.

Österreich: Unterschiede je nach Mietverhältnis (MRG, ABGB) und Vereinbarung

In Österreich hängt die Frage, welche Arbeiten bei Auszug zu erledigen sind, stark davon ab, ob das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG) (voll/teilweise) unterliegt oder hauptsächlich nach ABGB beurteilt wird. Häufig ist entscheidend, was wirksam vereinbart wurde und ob es sich um gewöhnliche Abnutzung oder um Schäden handelt.

Praxisnah gilt: Viele Vermieter:innen erwarten eine „besenreine“ und ordentlich übergebene Wohnung; darüber hinaus kann es Verpflichtungen geben (z. B. Ausmalen), die aber vom konkreten Vertrag und Zustand abhängen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig eine Mieterberatung (z. B. Mietervereinigung / Arbeiterkammer) einbeziehen.

Gemeinsamkeiten: Normale Abnutzung vs. Schaden

Unabhängig vom Land ist diese Unterscheidung zentral:

  • Normale Abnutzung: entsteht durch vertragsgemäßen Gebrauch (leichte Gebrauchsspuren, leichte Verfärbungen).
  • Schaden: geht darüber hinaus (große Löcher, tiefe Kratzer im Parkett, Nikotinverfärbungen/extreme Gerüche, Wasserschäden durch unsachgemäße Nutzung).

Für Schäden kann ein Ersatzanspruch bestehen – und genau hier lohnt sich eine realistische Einschätzung, ob Reparatur oder Kostenbeteiligung sinnvoll ist.

Der perfekte Fahrplan: Renovierung und Auszug ohne Chaos

Eine stressfreie Übergabe ist weniger eine Frage von Perfektion, sondern von Planung. Der folgende Ablauf hat sich in Deutschland und Österreich bewährt – egal ob Sie alles selbst machen oder Profis beauftragen.

6–8 Wochen vorher: Vertrag prüfen, Übergabetermin anfragen, Zustand dokumentieren

  • Mietvertrag und eventuelle Nachträge durchsehen: Schönheitsreparaturen, Rückgabezustand, Fristen, Einbauten.
  • Übergabetermin früh fixieren: Verwalter:innen haben oft enge Zeitfenster.
  • Dokumentation starten: Fotos/Videos bei Tageslicht (Wände, Böden, Türen, Küche, Bad).

Pro-Tipp: Legen Sie einen Ordner an (digital reicht): Vertrag, Übergabeprotokoll von damals, E-Mail-Verkehr, Belege, Fotos.

3–5 Wochen vorher: Umfang festlegen und Angebote einholen

Spätestens jetzt entscheiden Sie, was Sie selbst übernehmen und was ausgelagert wird (Malerbetrieb, Reinigungsfirma, Bodenleger). Holen Sie mindestens 2–3 Angebote ein – in Städten wie München, Hamburg, Wien oder Graz können Handwerkertermine knapp sein.

Achten Sie bei Angeboten auf:

  • klare Leistungsbeschreibung (z. B. „Wände/Decken weiß streichen, kleine Ausbesserungen“),
  • Material inklusive oder exklusive,
  • Termin und Dauer,
  • Entsorgung (z. B. alter Bodenbelag, Silikonreste).

1–2 Wochen vorher: Ausbessern, streichen, Boden prüfen, Reinigung planen

Wenn Sie selbst renovieren: Planen Sie genug Puffer ein. Eine „kleine“ Auszugsrenovierung dauert schnell länger als gedacht, besonders wenn Spachtelmasse trocknen muss oder mehrere Anstriche nötig sind.

Letzte 48 Stunden: Endreinigung, Restmüll entsorgen, Übergabe vorbereiten

  • Wohnung leer räumen (Keller/ Dachboden/ Stellplatz nicht vergessen).
  • Endreinigung inkl. Bad/Küche.
  • Alle Schlüssel sortieren (auch nachgemachte).
  • Zählerstände notieren (Strom/Gas/Wasser/Fernwärme).
  • Übergabeprotokoll vorbereiten.

Was gehört typischerweise zur „Renovierung bei Auszug“?

Der Begriff wird im Alltag sehr breit genutzt. In der Praxis unterscheidet man meist zwischen Schönheitsreparaturen, Instandsetzung (Schäden beheben) und Reinigung. Was davon tatsächlich erforderlich ist, hängt von Vertrag, Zustand und regionaler Praxis ab.

1) Schönheitsreparaturen: Streichen, Ausbessern, kleine kosmetische Arbeiten

Häufige Arbeiten, die bei einem Auszug diskutiert werden:

  • Wände und Decken streichen (vor allem bei starken Gebrauchsspuren oder sehr intensiven Farben).
  • Dübellöcher schließen und sauber überstreichen/ausbessern.
  • Heizkörper bei deutlichen Lackschäden nachlackieren (nicht immer erforderlich).
  • Innenliegende Türen/Zargen ausbessern, wenn stark verschrammt.

Wichtig ist ein gleichmäßiges Ergebnis: Fleckige „Wolken“ oder sichtbare Spachtelstellen wirken bei der Übergabe häufig wie „nicht fertig“.

2) Schäden beheben: Was Vermieter:innen meist zu Recht beanstanden

Folgende Punkte führen oft zu Abzügen von der Kaution oder Nachforderungen:

  • Große Bohrlöcher oder ausgerissene Dübelstellen.
  • Tierkratzer an Türen, Rahmen oder Parkett.
  • Wasserschäden (z. B. aufgequollene Küchenarbeitsplatte durch ständige Nässe).
  • Nikotin: vergilbte Wände/Decken und Gerüche, die nicht durch normales Lüften verschwinden.
  • Schimmel, sofern er durch Nutzungsverhalten mitverursacht ist (Einzelfall!).

Wenn Sie solche Themen früh erkennen, können Sie gezielt handeln: punktuell sanieren, professionell reinigen oder eine einvernehmliche Lösung suchen.

3) Reinigung: „Besenrein“ vs. „gründlich gereinigt“

„Besenrein“ bedeutet in der Regel: grob sauber, gefegt/gesaugt, ohne Müll, ohne grobe Verschmutzungen. Viele Vermieter:innen erwarten jedoch faktisch eine gründliche Endreinigung – vor allem in Küche und Bad. Damit vermeiden Sie unnötige Diskussionen, auch wenn der Vertrag nur „besenrein“ vorsieht.

Zu einer überzeugenden Endreinigung gehören meist:

  • Küche: Herd/Backofen, Dunstabzug (Filter), Schränke innen, Arbeitsflächen, Fliesenspiegel.
  • Bad: Kalk entfernen (Armaturen, Dusche, WC), Fugen, Spiegel, Abflüsse.
  • Fenster: je nach Vereinbarung – oft ein Pluspunkt bei der Übergabe.
  • Böden: saugen, wischen, Flecken entfernen.

Farben, Wände, Dübellöcher: So vermeiden Sie Klassiker bei der Übergabe

Neutrale Farbwahl: Wann „weiß“ sinnvoll ist

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage nach „neutralen“ Farben. Selbst wenn Sie gern farbig gewohnt haben: Für die Übergabe ist ein heller, neutraler Anstrich oft die stressärmste Lösung, weil er die Weitervermietung erleichtert und Diskussionen minimiert.

Wenn Sie streichen, achten Sie auf:

  • Deckkraft (gute Farbe spart einen zweiten Anstrich).
  • Kanten sauber schneiden (Abkleben oder ruhige Hand).
  • Gleichmäßigkeit bei Licht (keine Rollenansätze).

Dübellöcher professionell schließen – ohne sichtbare „Punkte“

So gehen Sie effizient vor:

  1. Lockeres Material entfernen, Kanten glätten.
  2. Mit passender Spachtelmasse füllen (nicht zu nass).
  3. Nach dem Trocknen fein schleifen.
  4. Punktuell grundieren (bei stark saugenden Stellen).
  5. Überstreichen – idealerweise ganze Wandfläche, wenn viele Stellen vorhanden sind.

Bei sehr vielen Bohrlöchern wirkt eine komplette Wandrenovierung häufig besser als 20 einzelne „Flickstellen“.

Bodenbeläge: Parkett, Laminat, Teppich – was ist normal, was muss raus?

Böden sind teuer und deshalb emotionales Thema. Entscheidend ist, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um übermäßige Beschädigungen handelt.

Parkett

  • Normal: leichte Kratzer, Laufspuren, minimale Dellen.
  • Problematisch: tiefe Kratzer, großflächige Wasserflecken, Brandstellen.

Oft reicht eine professionelle Reinigung/Politur; bei starken Schäden kann Abschleifen nötig sein (Klärung mit Vermieter:in).

Laminat

Laminat ist empfindlich gegen Wasser. Aufgequollene Kanten sind häufig ein Thema. Einzelne Paneele lassen sich manchmal tauschen, wenn passendes Material vorhanden ist.

Teppich

Teppich nimmt Gerüche und Flecken schnell auf. Eine Teppichreinigung (Sprüh-Extraktion) kann sich lohnen, bevor über Ersatz gestritten wird. Bei sehr alten Teppichen spielt die Restnutzungsdauer eine Rolle – nicht jede Abnutzung führt automatisch zu einer vollen Kostenlast.

Küche, Bad und Silikonfugen: Die unsichtbaren Zeitfresser

In der Praxis entscheiden Küche und Bad oft über den Gesamteindruck. Hier entstehen die meisten Beanstandungen, weil sich Kalk, Fett und Schmutz über Monate ansammeln.

Küche: Fett, Dunstabzug, Backofen

  • Dunstabzug: Metallfilter entfetten (oft spülmaschinengeeignet).
  • Backofen: Reiniger einwirken lassen; Dichtungen schonend behandeln.
  • Schränke innen: Krümel, Fettfilm, Einlegeböden.

Bad: Kalk und Fugen

Kalk wirkt bei der Übergabe wie „schlecht gepflegt“. Nutzen Sie geeignete Reiniger für Armaturen/Oberflächen, lüften Sie gut und testen Sie Mittel zuerst an unauffälliger Stelle.

Silikonfugen sind häufig ein Sonderthema: Sie gelten in vielen Fällen als wartungsintensiv und werden nicht immer als klassische Schönheitsreparatur behandelt. Wenn Fugen jedoch stark verschimmelt oder gerissen sind, lohnt es sich, das Thema vor der Übergabe anzusprechen – manchmal ist ein gemeinsamer Termin mit der Hausverwaltung sinnvoll.

Einbauten und Veränderungen: Was Sie zurückbauen sollten (und was nicht)

Viele Wohnungen werden im Lauf der Jahre „verbessert“: Regale, Lampen, Gardinenstangen, eingebaute Schränke, Wandpaneele. Entscheidend ist, ob es sich um mitvermietete Ausstattung handelt oder um Ihre eigenen Einbauten.

Typische Rückbau-Kandidaten

  • selbst montierte Regalsysteme
  • Wandpaneele oder Dekorplatten
  • nicht abgestimmte Deckenlampen (oft müssen Leuchten entfernt werden, eine Anschlussklemme bleibt)
  • zusätzliche Schlösser

Übernahme durch Nachmieter:in – sinnvoll, aber sauber regeln

In Deutschland und Österreich ist es üblich, dass Nachmieter:innen Einbauten oder Möbel übernehmen. Das kann Ihre Auszugsrenovierung deutlich reduzieren. Wichtig:

  • Übernahme schriftlich festhalten (Liste, Zustand, Preis).
  • Vermieter:in/Hausverwaltung einbinden, wenn etwas in der Wohnung verbleiben soll.
  • Keine „Grauzone“: Was nicht vereinbart ist, kann später als „zurückgelassen“ gelten.

Kaution, Übergabeprotokoll und Beweise: So sichern Sie sich ab

Die Kaution ist oft der finanzielle Hebel. Eine saubere Dokumentation hilft, wenn es zu Nachforderungen kommt.

Übergabeprotokoll: Ihr wichtigstes Dokument

Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe auf ein schriftliches Protokoll. Darin sollten stehen:

  • Zustand der Räume (Wände, Böden, Fenster, Sanitär)
  • festgestellte Mängel
  • Zählerstände
  • Anzahl übergebener Schlüssel
  • Datum, Unterschriften

Wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind, lassen Sie ihn präzise formulieren oder ergänzen Sie eine Notiz („zur Kenntnis genommen, nicht anerkannt“), je nach Situation.

Foto- und Videobeweise: So machen Sie es richtig

  • Filmen Sie jeden Raum einmal im Ganzen.
  • Fotografieren Sie Details (Ecken, Böden, Geräte) bei gutem Licht.
  • Speichern Sie die Dateien mit Datum (z. B. „2026-07-31_Wohnzimmer_Wand_01.jpg“).

DIY oder Profi? Kosten, Zeit und Qualitätsfaktoren realistisch einschätzen

Ob Sie selbst renovieren oder ein Unternehmen beauftragen, hängt von Zeit, Budget und handwerklichem Können ab. In Ballungsräumen in Deutschland und Österreich sind Maler- und Reinigungsleistungen teurer, dafür sparen Sie Zeit und reduzieren das Risiko von „unsauberem Finish“.

Wann sich Profis lohnen

  • Sie haben wenig Zeit (Job, Umzug in andere Stadt/ins Ausland).
  • Die Wohnung ist groß oder hat viele Problemstellen.
  • Es gab Rauchen/Tiere – Gerüche/Flecken sind schwer zu beseitigen.
  • Sie möchten Übergabe-Risiko minimieren (Kaution).

Wann DIY sinnvoll sein kann

  • kleine Wohnung, überschaubare Spuren
  • Sie haben Werkzeug, Erfahrung und helfende Hände
  • kein Zeitdruck und gute Trocknungsbedingungen

Qualität als Kostenfaktor

Eine günstige Farbe mit schlechter Deckkraft kann am Ende teurer werden (mehr Material, mehr Zeit). Ähnlich bei Billig-Silikon oder ungeeigneten Reinigern, die Oberflächen beschädigen. Für eine stressfreie Renovierung beim Auszug gilt: Lieber gezielt in die richtigen Produkte investieren als später nachbessern.

Checkliste: Schritt für Schritt zur stressfreien Wohnungsübergabe

Nutzen Sie diese Liste als praktischen Fahrplan. Sie können sie kopieren und abhaken.

Vorbereitung

  • Mietvertrag und Klauseln prüfen
  • Übergabetermin vereinbaren
  • Wohnungszustand dokumentieren (Fotos/Videos)
  • Materialliste erstellen (Farbe, Abdeckfolie, Spachtel, Schleifpapier)

Renovierungsarbeiten

  • Dübellöcher schließen
  • Wände/Decken bei Bedarf neutral streichen
  • Kleinreparaturen (z. B. lose Griffe, klemmende Türen) prüfen
  • Boden reinigen, Flecken entfernen

Reinigung

  • Küche entfetten (Backofen, Filter, Schränke)
  • Bad entkalken, Abflüsse reinigen
  • Fenster (wenn vereinbart oder sinnvoll)
  • Balkon/Terrasse, Kellerabteil mitnehmen

Übergabe

  • Schlüssel zählen und sortieren
  • Zählerstände notieren
  • Übergabeprotokoll ausfüllen und unterschreiben lassen
  • Fotos direkt nach der Endreinigung (Beweis „Ist-Zustand“)

Häufige Fehler bei der Renovierung beim Auszug (und wie Sie sie vermeiden)

Fehler 1: Zu spät anfangen

Spachteln und Streichen braucht Trockenzeiten. Wer am Vorabend anfängt, riskiert sichtbare Stellen, Gerüche und Hektik. Planen Sie lieber in Etappen.

Fehler 2: Unpassende Farben oder „kreative“ Wände

Kräftige Farben sind nicht per se verboten, führen aber häufig zu Diskussionen. Ein neutraler Anstrich ist die pragmatischste Option, wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten.

Fehler 3: Übergabe ohne Protokoll

Ohne schriftliche Dokumentation ist es schwer, später nachzuweisen, was tatsächlich beanstandet wurde oder in welchem Zustand die Wohnung war.

Fehler 4: Nachmieter-Übernahmen nur mündlich regeln

Wenn etwas in der Wohnung bleibt, muss klar sein, wer es übernimmt und wer haftet. Schriftliche Vereinbarungen schützen alle Beteiligten.

Praxisbeispiele: So sieht eine stressfreie Lösung aus

Beispiel 1: Farbig gestrichenes Wohnzimmer (Deutschland)

Sie haben eine dunkelblaue Akzentwand. Bei der Besichtigung signalisiert die Hausverwaltung, dass eine neutrale Farbgebung erwartet wird. Lösung: Nur die Akzentwand grundieren und zweimal in einem hellen Neutralton streichen, Übergabe mit Fotos dokumentieren. Ergebnis: Keine Diskussion, schnelle Rückzahlung der Kaution.

Beispiel 2: Kalk im Bad und alte Fugen (Österreich)

Das Bad ist funktional, aber deutlich verkalkt; die Silikonfuge in der Dusche ist an einer Stelle dunkel. Lösung: gründliche Entkalkung, Fugenreinigung und vorab Rücksprache mit Vermieter:in/Hausverwaltung, ob Fugen erneuert werden sollen. Ergebnis: Beanstandungen werden vermieden, weil das Thema aktiv adressiert wurde.

FAQ: Kurzantworten rund um Auszug und Renovierung

Muss ich beim Auszug immer streichen?

Nein. Ob ein Anstrich erforderlich ist, hängt von Vertrag, Zustand und (je nach Land) der Wirksamkeit von Klauseln ab. In der Praxis ist Streichen oft dann sinnvoll, wenn Wände stark abgenutzt oder in intensiven Farben gestaltet sind.

Was bedeutet „besenrein“ konkret?

Üblicherweise: leer, grob gereinigt, gefegt/gesaugt, ohne Müll und ohne grobe Verschmutzungen. Eine gründliche Reinigung von Küche/Bad ist dennoch empfehlenswert, um Ärger zu vermeiden.

Wie gehe ich mit kleinen Schäden um?

Bagatellen (kleine Kratzer, leichte Abnutzung) sind häufig unproblematisch. Größere Schäden sollten Sie reparieren oder transparent ansprechen. Dokumentation (Fotos) hilft enorm.

Was ist, wenn der Vermieter mehr verlangt als nötig?

Bitten Sie um eine konkrete Auflistung der geforderten Maßnahmen und prüfen Sie, ob dies vertraglich und rechtlich plausibel ist. In Deutschland können starre Endrenovierungsklauseln unwirksam sein; in Österreich kommt es stark auf das Mietverhältnis und die Vereinbarung an. Im Zweifel: Mieterberatung einschalten.

Fazit: Mit Struktur zur entspannten Übergabe

Eine gelungene Renovierung bei Auszug ist vor allem eine Frage von Timing, realistischer Priorisierung und sauberer Dokumentation. Prüfen Sie den Vertrag, unterscheiden Sie zwischen normaler Abnutzung und Schäden, setzen Sie auf neutrale Optik und investieren Sie Zeit in Küche und Bad. Mit einem klaren Plan, Fotos und einem sauberen Übergabeprotokoll reduzieren Sie das Risiko von Kautionsabzügen – und übergeben Ihre Wohnung stressfrei und bereit für die nächste Übergabe.

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